Antrag auf Änderung der Satzung des DGV


Das Drei Thermen Golfresort stellt den Antrag zu Satzung § 17 (Verbandstag), Ziff. 4. und 5. und zwar dass diese wie folgt geändert wird.

4./5. Jedes ordentliche Mitglied im Spielbetrieb hat zwei Stimmen. Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb haben eine Stimme. Haben zwei oder mehr ordentliche Mitglieder Rechte an demselben Golfplatz, hat jedes von ihnen eine Stimme. Weitere regeln die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien. Jeder Landesgolfverband hat zwei Stimmen (bisher: „zehn Stimmen“).
Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Das Stimmrecht eines DGV-Mitglieds kann nicht übertragen werden.

Begründung:

Die letzten Mitgliederabstimmungen bei Verbandstagen haben gezeigt, dass Mitglieder-Anträge keine Chance haben eine Mehrheit zu erhalten.
Die Anhäufung von je zehn Stimmen der Landesgolfverbände und zusätzlich die Vollmachtsvertretungen der regionalen Mitglieder ergeben einen Stimmenblock, der keine Basis-Demokratie aufkommen lässt.

Der DGV ist kein „Verband der Verbände“, sondern ein „Verband der Vereine“. Daher kommt den ordentlichen Mitgliedern, die Rechte an einem Golfplatz haben, das primäre und zentrale Gewicht bei der demokratischen Selbstbestimmung des Verbandes zu. Der DGV lebt von der direkten und unmittelbaren Repräsentanz der ihm angehörigen Clubs und Betreiber. Abstimmen sollen daher nur diejenigen, die sich aktiv am Verbandsleben beteiligen. Eine schleichende Dominanz der Landesgolfverbände auf dem Wege der Stimmrechtübertragung auf LGVe widerspricht den traditionellen verbandspolitischen Prinzipien des DGV.
Die Ohnmacht gegen Präsidiumsentscheide hat bei vielen Mitgliedern Desinteresse an Verbandstagen ausgelöst. Die häufigste Erklärung, die man dazu hört, ist, man könne als einzelnes Mitglied nichts bewerkstelligen. Mitgliederanträge werden nie gegen Präsidentenmeinung durchgebracht und die Abstimmungsergebnisse waren immer ein Rätsel.
Mit der Strukturreform 2010, die Herr Nothelfer in den Anfängen alleine angeschoben hat, sollte der DGV ein Verband der Landesverbände werden, sodass kein DGV-Mitglied mehr zum Verbandstag eine Abstimmung beantragen konnte.
Aus vielfältigen Gründen ist es wichtig, dass DGV-Mitglieder-Meinungsmehrheiten möglich werden.
Das geht aber nur wenn eine Satzungsänderung in diese Richtung von der Mehrheit der DGV-Mitglieder gewünscht wird.
Die Logik, dass die Landesgolfverbandsvertreter gegen DGV-Mitgliederinteressen stimmen dürfen ist nicht zu begründen.
Da ist zu viel Eigeninteresse sichtbar. Es ist wichtig, dass wir Mitglieder durch eine Satzungsänderung wieder mit unserem Stimmrecht Entscheidungen beeinflussen können.

P.S.: Aufmerksame Leser der DGV-Mitteilungen können aus dem Rundschreiben/Einladung Nr. 14/14 zum außerordentlichen Verbandstag im letzten Absatz lesen:

„Nach $ 17 Abs. 5 DGV-Satzung kann jeder Landesgolfverband und jedes ordentliche Mitglied bis zu zwölf Stimmen anderer Mitglieder übernehmen. Die Stimmrechtsübertragung ist bei Abholung des Handabstimmungsgeräts durch schriftliche Erklärung mit namentlicher Bevollmächtigung nachzuweisen. Eine vorformulierte Vollmacht, die Sie gern verwenden mögen, finden Sie im unteren Teil des Abholscheins.

Genau genommen brauchen wir DGV-Mitglieder gar nicht zur Außerordentlichen hinfahren. De facto haben wir schon den Verband der Verbände und einige wenige Personen bestimmen was im DGV geschieht.

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