Das Drei Thermen Golfresort stellt den Antrag zu Satzung § 17 (Verbandstag), Ziff. 4. und 5. und zwar dass diese wie folgt geändert wird.
4./5. Jedes ordentliche Mitglied im Spielbetrieb hat zwei
Stimmen. Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb haben eine Stimme. Haben zwei
oder mehr ordentliche Mitglieder Rechte an demselben Golfplatz, hat jedes von
ihnen eine Stimme. Weitere regeln die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien.
Jeder Landesgolfverband hat zwei Stimmen
(bisher: „zehn Stimmen“).
Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder
haben kein Stimmrecht.
Das Stimmrecht eines DGV-Mitglieds kann nicht übertragen werden.
Begründung:
Die letzten Mitgliederabstimmungen bei Verbandstagen haben
gezeigt, dass Mitglieder-Anträge keine Chance haben eine Mehrheit zu erhalten.
Die Anhäufung von je zehn Stimmen der Landesgolfverbände und
zusätzlich die Vollmachtsvertretungen der regionalen Mitglieder ergeben einen
Stimmenblock, der keine Basis-Demokratie aufkommen lässt.
Der DGV ist kein „Verband der Verbände“, sondern ein
„Verband der Vereine“. Daher kommt den ordentlichen Mitgliedern, die Rechte an
einem Golfplatz haben, das primäre und zentrale Gewicht bei der demokratischen
Selbstbestimmung des Verbandes zu. Der DGV lebt von der direkten und
unmittelbaren Repräsentanz der ihm angehörigen Clubs und Betreiber. Abstimmen
sollen daher nur diejenigen, die sich aktiv am Verbandsleben beteiligen. Eine
schleichende Dominanz der Landesgolfverbände auf dem Wege der
Stimmrechtübertragung auf LGVe widerspricht den traditionellen verbandspolitischen
Prinzipien des DGV.
Die Ohnmacht gegen Präsidiumsentscheide hat bei vielen
Mitgliedern Desinteresse an Verbandstagen ausgelöst. Die häufigste Erklärung,
die man dazu hört, ist, man könne als einzelnes Mitglied nichts
bewerkstelligen. Mitgliederanträge werden nie gegen Präsidentenmeinung
durchgebracht und die Abstimmungsergebnisse waren immer ein Rätsel.
Mit der Strukturreform 2010, die Herr Nothelfer in den
Anfängen alleine angeschoben hat, sollte der DGV ein Verband der Landesverbände
werden, sodass kein DGV-Mitglied mehr zum Verbandstag eine Abstimmung
beantragen konnte.
Aus vielfältigen Gründen ist es wichtig, dass
DGV-Mitglieder-Meinungsmehrheiten möglich werden.
Das geht aber nur wenn eine Satzungsänderung in diese
Richtung von der Mehrheit der DGV-Mitglieder gewünscht wird.
Die Logik, dass die Landesgolfverbandsvertreter gegen
DGV-Mitgliederinteressen stimmen dürfen ist nicht zu begründen.
Da ist zu viel Eigeninteresse sichtbar. Es ist wichtig, dass
wir Mitglieder durch eine Satzungsänderung wieder mit unserem Stimmrecht
Entscheidungen beeinflussen können.
P.S.: Aufmerksame Leser der DGV-Mitteilungen können aus dem
Rundschreiben/Einladung Nr. 14/14 zum außerordentlichen Verbandstag im letzten
Absatz lesen:
„Nach $ 17 Abs. 5
DGV-Satzung kann jeder Landesgolfverband und jedes ordentliche Mitglied bis zu
zwölf Stimmen anderer Mitglieder übernehmen. Die Stimmrechtsübertragung ist bei
Abholung des Handabstimmungsgeräts durch schriftliche Erklärung mit
namentlicher Bevollmächtigung nachzuweisen. Eine vorformulierte Vollmacht, die
Sie gern verwenden mögen, finden Sie im unteren Teil des Abholscheins.
Genau genommen brauchen wir DGV-Mitglieder gar nicht zur Außerordentlichen
hinfahren. De facto haben wir schon den Verband der Verbände und einige wenige
Personen bestimmen was im DGV geschieht.
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