Klage gegen das DGV-Präsidium



Mir ist vor zwei Wochen geschrieben worden: „Wir haben doch gerader erst gewählt, lass die doch erst mal machen.“
Die Rundmail des Präsidenten des Golfclubs Bergkramerhof, Dr. Hingerl, zeigt, dass es einige wichtige offene Fragen gibt, die wir DGV-Mitglieder nicht einfach verdrängen dürfen.
Es gibt genügend Anschauungsbeispiele von Verbänden, bei denen es unaufhörlich abwärts geht.
Der DGV sollten nicht ein weiteres Beispiel abgeben. Obwohl, auf der Rutschbahn nach unten sind wir im DGV schon seit einigen Jahren.
Das angeführte Thema „Nichtigkeit des Beschlusses Ryder-Cup“ lassen wir gerade von einem Fachanwalt, Prof. Dr. Frieser, prüfen. Wenn Dr. Hingerl Recht hat eröffnet die Nichtigkeit des Ryder-Cup-Beschlusses die Möglichkeit von Klagen gegen diesen Beschluss und dem DGV. Den Zusammenhang von Schulgolf und Ryder-Cup habe ich bis dato noch nicht vernommen. Das sollte „jetzt“ unbedingt geklärt werden, denn sollte es sich so verhalten, ist es ein böser Trick und man ist nicht ehrlich mit uns DGV-Mitgliedern umgegangen. Nach unserem Dafürhalten sind die Fristen zu den Ryder-Cup-Abstimmungen nicht eingehalten worden, und mir der Zahlung der 18 Millionen Euro kann es passieren, dass der DGV seine Gemeinnützigkeit verliert.
Aus dem Brief von Dr. Hingerl lese ich, dass über die VcG die 18 Millionen Euro gezahlt werden sollen.
Das ist mir neu, und wirft gleich die Frage auf, was soll denn jetzt mit der VcG passieren. In der AG 3 kamen wir nach langen Diskussionen zu dem Beschluss, dass die VcG zurückentwickelt wird. 
Dem hatte der ehemalige Präsident, Herr Nothelfer, zugestimmt.
Diese Frage ist vom neuen Präsidenten noch nicht beantwortet worden. Ein weiterer Punkt, der unbedingt nicht unter den Tisch gekehrt werden darf, ist die Satzungsänderung bezüglich der Stimmrechte der Landesgolfverbände bei DGV-Mitgliederversammlungen.
Ein exzellentes Beispiel ist die letzte DGV-Mitgliederversammlung, bei der die anwesenden 20 % Stimmenvertreter durch die Landesgolfverbände die Abstimmungen zur Präsidentschaft entscheidend beeinflusst hat.
Zieht man die anzunehmenden 20 % landesgolfverbands-Stimmen bei der Ryder-Cup-Bewerbung ab, hätte es auch bei dieser Abstimmung keine Zustimmung von 50 % für die Ryder-Cup-Bewerbung gegeben.
Also ist die Forderung des Präsidenten des Golfclubs Bergkramerhof, dass die Stimmenverhältnisse im DGV dringend geändert werden müssen, wichtig und im Interesse der DGV-Mitglieder. Es sind schon sieben Vertreter der Landesgolfverbände im Präsidium vertreten und können bei DGV-Mitglieder-Abstimmungen mit ihren Stimmen alles entscheiden.
Wenn man über die Aufforderungen vom DGV-Mitglied Golfclub Bergkramerhof nachdenkt, kann man zu dem Ergebnis kommen, so sind die Forderungen nach Klarstellung der Themen richtig und es gehört zu unseren DGV-Mitglieder-Rechten, zu denen wir eine Klarstellung erhalten sollten.
Dass wir Mitglieder für die Informations-Bringschuld Anwälte einschalten müssen, ist traurig.
Gerade um einen neuen Anfang im Präsidium zu ermöglichen, müssten die Entscheider im DGV selbst aktiv werden, damit die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.
Herr Dr. Hingerl möchte ich auf diesem Weg meine Zusage einer Kostenbeteiligung für diese Klage von bis zu 500,- € geben.
Ich hoffe, dass mit diesem Rundschreiben das neue Präsidium von sich aus aktiv wird und es damit eine Klage der DGV-Mitglieder gegen die Entscheidungen in Wiesbaden unnötig macht.

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