Mir ist vor zwei Wochen
geschrieben worden: „Wir haben doch gerader erst gewählt, lass die doch erst
mal machen.“
Die Rundmail des Präsidenten
des Golfclubs Bergkramerhof, Dr. Hingerl, zeigt, dass es einige wichtige offene
Fragen gibt, die wir DGV-Mitglieder nicht einfach verdrängen dürfen.
Es gibt genügend
Anschauungsbeispiele von Verbänden, bei denen es unaufhörlich abwärts geht.
Der DGV sollten nicht ein
weiteres Beispiel abgeben. Obwohl, auf der Rutschbahn
nach unten sind wir im DGV schon seit einigen Jahren.
Das angeführte Thema
„Nichtigkeit des Beschlusses Ryder-Cup“ lassen wir gerade von einem Fachanwalt,
Prof. Dr. Frieser, prüfen. Wenn Dr. Hingerl Recht hat eröffnet die Nichtigkeit
des Ryder-Cup-Beschlusses die Möglichkeit von Klagen gegen diesen Beschluss und
dem DGV. Den Zusammenhang von Schulgolf und Ryder-Cup habe ich bis dato noch
nicht vernommen. Das sollte „jetzt“ unbedingt geklärt werden, denn sollte es
sich so verhalten, ist es ein böser Trick und man ist nicht ehrlich mit uns DGV-Mitgliedern
umgegangen. Nach unserem Dafürhalten sind die Fristen zu den
Ryder-Cup-Abstimmungen nicht eingehalten worden, und mir der Zahlung der 18
Millionen Euro kann es passieren, dass der DGV seine Gemeinnützigkeit verliert.
Aus dem Brief von Dr. Hingerl
lese ich, dass über die VcG die 18 Millionen Euro gezahlt werden sollen.
Das ist mir neu, und wirft
gleich die Frage auf, was soll denn jetzt mit der VcG passieren. In der AG 3
kamen wir nach langen Diskussionen zu dem Beschluss, dass die VcG zurückentwickelt
wird.
Dem hatte der ehemalige
Präsident, Herr Nothelfer, zugestimmt.
Diese Frage ist vom neuen
Präsidenten noch nicht beantwortet worden. Ein weiterer Punkt, der unbedingt
nicht unter den Tisch gekehrt werden darf, ist die Satzungsänderung bezüglich
der Stimmrechte der Landesgolfverbände bei DGV-Mitgliederversammlungen.
Ein exzellentes Beispiel ist
die letzte DGV-Mitgliederversammlung, bei der die anwesenden 20 %
Stimmenvertreter durch die Landesgolfverbände die Abstimmungen zur Präsidentschaft
entscheidend beeinflusst hat.
Zieht man die anzunehmenden
20 % landesgolfverbands-Stimmen bei der Ryder-Cup-Bewerbung ab, hätte es auch
bei dieser Abstimmung keine Zustimmung von 50 % für die Ryder-Cup-Bewerbung
gegeben.
Also ist die Forderung des
Präsidenten des Golfclubs Bergkramerhof, dass die Stimmenverhältnisse im DGV
dringend geändert werden müssen, wichtig und im Interesse der DGV-Mitglieder.
Es sind schon sieben Vertreter der Landesgolfverbände im Präsidium vertreten
und können bei DGV-Mitglieder-Abstimmungen mit ihren Stimmen alles entscheiden.
Wenn man über die
Aufforderungen vom DGV-Mitglied Golfclub Bergkramerhof nachdenkt, kann man zu
dem Ergebnis kommen, so sind die Forderungen nach Klarstellung der Themen
richtig und es gehört zu unseren DGV-Mitglieder-Rechten, zu denen wir eine
Klarstellung erhalten sollten.
Dass wir Mitglieder für die
Informations-Bringschuld Anwälte einschalten müssen, ist traurig.
Gerade um einen neuen Anfang
im Präsidium zu ermöglichen, müssten die Entscheider im DGV selbst aktiv
werden, damit die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.
Herr Dr. Hingerl möchte ich
auf diesem Weg meine Zusage einer Kostenbeteiligung für diese Klage von bis zu
500,- € geben.
Ich hoffe, dass mit diesem
Rundschreiben das neue Präsidium von sich aus aktiv wird und es damit eine
Klage der DGV-Mitglieder gegen die Entscheidungen in Wiesbaden unnötig macht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.