Antrag des „Drei Thermen Golfresorts“ zum 95. ordentlichen Verbandstag am 14.04./15.04.2014 an das Präsidium des DGV
Sehr geehrte Damen und Herren,
das „Drei Thermen Golfresort“ stellt als Mitglied des DGV folgenden Antrag:
Die Mitglieder des DGV mögen das Präsidium auffordern, dass es seinen Einfluss auf die VcG ausübt und darauf hinwirkt, dass die VcG ihren Überschuss aus ihrem Geschäftsbetrieb (Verkauf von Mitgliedschaften) an die Golfclubs, die ein Spielrecht zur Verfügung stellen, ausbezahlt. Wir verlangen, dass der gesamte Überschuss anteilgemäß an die DGV-Mitglieder, die die Spielrechte zur Verfügung stellen, ausgezahlt wird.
Weiter fordern wir, dass das Präsidium darauf achtet, dass die VcG mit den Mitteln, die sie über den Verkauf von Mitgliedschaften einnimmt, sparsam haushält und über den Geschäftsbetrieb jedes Jahr den Mitgliedern des DGV Rechenschaft ablegt. Es ist nicht im Sinne der DGV-Mitglieder, dass die VcG bei Profi-Turnieren als Sponsor auftritt.
Wir bitten die DGV-Mitglieder, unserem Antrag zuzustimmen.
BEGRÜNDUNG:
Die VcG ist schon seit 20 Jahren ein Thema, an dem sich die Geister der DGV-Mitglieder scheiden.
Wie konträr die Positionen für und gegen die VcG sind, zeigt sich auf der einen Seite darin, dass Golfer, die in den vergangenen 20 Jahren Mitglied werden wollten, hohe Eintrittsgelder zahlten, um ein Spielrecht zu erwerben. Auf der anderen Seite werden die Spielrechte für die VcG-Mitglieder von der VcG nicht bezahlt. Da die VcG-Führung nach 20-jährigem Bestehen immer mehr als Konkurrenz zu den DGV-Golfclubs mit Anlage auftritt - nach eigenen Angaben ist sie: „größter Golfclub in Deutschland“ für Gelegenheitsgolfer und Greenfeespieler und bietet eine preiswerte Mitgliedschaftsform ohne Aufnahmegebühr -, müssen wir uns als Gemeinschaft gegen diese Unverfrorenheit wehren. Das Geschäftsmodell der VcG besteht darin, kostenfreie Spielrechte bei den DGV-Clubs mit Golfplatz einzufordern und mit den erteilten Spielrechten VcG-Mitgliedschaften zu verkaufen. Bei einem geschätzten Umsatz von ca. vier Millionen Euro bleibt bei Abzug der Kosten ein großer „Überschuss – Spielgeld“ der „handelnden Personen“ in Wiesbaden. Bei gesundem Gerechtigkeitsempfinden sollte es klar sein, dass der erwirtschaftete Profit der VcG ganz eindeutig unter den Golfplatzbesitzern, die Spielrechte kostenfrei zur Verfügung stellen, aufgeteilt werden muss.
Ohne erteilte Spielrechte gibt es keine Geschäftsgrundlage für die VcG. Im Präsidium des DGV und in der VcG-Führung kommt niemand auf diese Gedanken. Vielmehr wird mit dem Geld aufwändig Werbung betrieben und nach neuesten Informationen besteht sogar die Absicht, Profiturniere zu sponsern. Damit steigert die VcG ihr Image und stellt sich auf den Markt mit der Aussage auf, sie fördere den Golfsport. Der Eindruck entsteht, dass mit dem neuen Präsidenten die VcG alle Zurückhaltung aufgibt und mit solchen Aktionen größten Imagegewinn zu generieren versucht. Unbedarften soll Glauben gemacht werden, die VcG sei eine wichtige Institution für den Golfsport. Das Argument der Führung, die VcG-Mitglieder zahlten Greenfee, ist eine Halb-Wahrheit, denn DGV-Club-Mitglieder zahlen auch Greenfee, wenn sie anderswo als Gast spielen. Um klare Verhältnisse zu schaffen, sollten wir DGV-Mitglieder eine Entscheidung herbeiführen: wir Golfplatz-Besitzer, die ein Spielrecht erteilen, fordern, dass der Gewinn des Geschäftsbetriebes der VcG anteilig an uns DGV-Mitglieder mit Anlage, die ein Spielrecht erteilen, ausgeschüttet wird. Sollten das Präsidium des DGV und die VcG-Führung sich mit formalen Gründen in Ausreden flüchten, bleiben den Mitgliedern zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Die Mehrheit der DGV-Mitglieder mit Golfplatz fordert für die nicht bezahlten Spielrechte anteilmäßig von jedem einzelnen VcG-Golfer, der ein Greenfeeticket lösen will, eine zusätzliche Gebühr (30%). Ein weiterer Weg wäre, dass wir DGV-Mitglieder die eingeräumten Spielrechte der VcG entziehen. Beide Lösungsvorschläge würden eine schnelle Auflösung der VcG-Mitgliedschaften zur Folge haben.
Es ist also festzuhalten: die VcG fordert kostenfreie Spielrechte, wofür Clubgolfer viel Geld bezahlen müssen. Mit dem Gewinn wird Werbung und Imagepflege betrieben. Mit den Einnahmen, die der VcG zur Verfügung stehen, ist die Vereinigung eine wahre Macht. Die VcG nutzt diese Position auch, um clubfreies Golfen voranzutreiben. Dabei wird sie vom DGV-Präsidium unterstützt, und zwar gegen Belange und Interesse der Golfclubs mit Golfplatz. Das Präsidium erwähnt gerne in seinen Schriften an uns Mitglieder: „save the spirit of the game“. Für alle Entscheider in Wiesbaden findet Fairness nur auf dem grünen Rasen statt.
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