Nachdem das Dilemma der
DGV-Mitglieder-Stimmübertragung auf die Landesverbände ans Tageslicht gezerrt
wurde, geht der Präsident Herr Nothelfer in die Offensive und schreibt uns
Mitgliedern am 11. November 2014 im Rundbrief 16/14 zur Außerordentlichen
Mitgliederversammlung 2014: „Die Landesgolfverbände dürfen ja zu ihren eigenen
Stimmrechten Vollmachten von Golfclubs zur Wahrnehmung der Interessen Stimmen
sammeln.“
Das ist pure Taktik, mit der Annahme, wir
DGV-Mitglieder sind alle mit schlechtem Kurz- oder Langzeitgedächtnis
ausgestattet.
Die Entscheider des Baden-Württembergischen
Golfverbands reagieren jetzt auch. Drei Tage vor der außerordentlichen
DGV-Mitglieder-Versammlung erhalten wir Mitglieder des Landesgolfverbands eine
Mail vom Geschäftsführer mit dem Hinweis, der Präsident, die Vize Präsidenten
(Präsidenten von Golfclubs) und der Geschäftsführer des Baden-Württembergischen
Golfverbands werden an der Außerordentlichen teilnehmen. Die Mail besagt:
„Sofern Sie am Verbandstag nicht teilnehmen könne, bieten wir Ihnen an für Sie
das Stimmrecht gemäß Ihrer Vollmacht und gemäß Ihrer Weisung dort auszuüben.“
Es folgte eine Word-Datei mit dem Hinweis
„einfaches Ankreuzen“.
Wie sollen die 97 normalen Mitglieder des
Baden-Württembergischen Golfverbands, die vielleicht nicht an den Diskussionen
der letzten Monate teilgenommen haben, so kurzfristig (innerhalb weniger
Stunden) die ganzen Themen abarbeiten.
Der Präsident Herr Leibfritz hat mir
persönlich erklärt: „Wir im Präsidium werden mit den Mitglieder diskutieren und
werden im Sinne unserer Mitglieder die Stimmrechte einsetzen.“
Die Mailanfrage, drei Tage vor der
Außerordentlichen zu verschicken, ist nicht pflichtgemäß. Der ganze Vorgang
zeigt, dass der Baden-Württembergische Landesgolfverband sein Recht auf zehn
Stimmen und zusätzlich die Stimmübertragung von jeweils zwölf Stimmen von
Mitgliedern verteidigen will.
Wieso muss ein Landesverband die
Meinungsbildung und das Stimmverhalten der ordentlichen DGV-Mitglieder auf
einer DGV-Mitglieder-Versammlung beeinflussen.
Anhang zur Vollmacht
„Stimmrechtübertragung“ von BWGV-Mitgliedern an den BWGV
für den ao Verbandstag des DGV
Hiermit übertragen wir unsere Stimmen nach folgender
Maßgabe an den BWGV, Nr. 9103
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(bitte ihren Clubnamen
und ihre Clubnummer eintragen)
Bitte setzen Sie
nachfolgend ein Kreuz in der Spalte 2, wenn Ihr Club einem Antrag zustimmt.
Bitte setzen Sie ein Kreuz in der Spalte 4, wenn Ihr Club einen Antrag
ablehnt.
1. Managementberatung vor Ort (Antrag 1 des DGV)
Mit dem Ziel, die
Wirtschaftlichkeit der Golfanlagen zu stärken, können alle Golfanlagen nach
erfolgreicher Durchführung eines Pilotprojekts eine Vor-Ort-Managementberatung
mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt durch den DGV (ausgewählte Berater) in
Anspruch nehmen.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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2. „Vom Golferlebnistag zur
Golferlebniskampagne“: crossmediale Werbekampagne in den Jahren 2015 – 2017
(mit Beschluss zur Teilfinanzierung durch Umlage gem. § 9 Abs. 6 DGV-Satzung);
(Antrag 2 des DGV)
In den Jahren 2015 bis
2017 wird eine Werbekampagne für „Golf in Deutschland“ mit dem Ziel der
Unterstützung der Gewinnung neuer Golfspieler und eines verbesserten Golfimages
umgesetzt.
Der Gesamtetat
beträgt 4,9 Mio. Euro (inkl. MwSt.).
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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Dem Antrag des DGV steht der Antrag des GC Bergkramerhof gegenüber, die
Kampagne zunächst als einjähriges Pilotprojekt im Jahr 2015 durchzuführen und
dieses auf € 490 Tsd. zu begrenzen. Die Fortsetzung der Kampagne ab 2016 bedarf
bei diesem Antrag dann der erneuten Beschlussfassung des DGV-Verbandstages.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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3. flexGolfCard (Antrag 3 des DGV)
Der Verband stellt
interessierten DGV-Mitgliedern ab dem Jahr 2016 eine Karte (Arbeitstitel:
flexGolfCard) zur Verfügung, mit der sie bei der Umsetzung flexibler Angebote,
für die die Ausgabe des DGV-Ausweises nicht in Betracht kommt, unterstützt
werden. Ziel ist, neben einer zentralen Ausgabe, die zukunftsweisende Förderung
lokaler Angebote durch ein Organisationsmittel, das hilft, die zunehmenden
neuen Nachfrageformen an den organisierten Golfsport vor Ort anzubinden.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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Der GC Olching, der GC Meerbusch, der GC Golf&More Huckingen, der
G&LC Bergkramerhof sowie der
Düsseldorfer GC haben jeweils getrennt den Antrag eingebracht, dass die
Einführung dieser Karte nicht erfolgen soll. Dies entspricht der Antwort „nein“
im Hinblick auf den DGV-Antrag. Es ist davon auszugehen, dass über diese
Anträge keine zusätzliche Abstimmung erfolgen wird.
4. Organisationsmodelle/Rolle der VcG (Antrag 4
des DGV)
Für den Fall, dass der
außerordentliche Verbandstag 2014 den vorstehenden Antrag zur flexGolfCard
befürwortet, schlägt das DGV-Präsidium zwei Modelle zur Organisation der
flexGolfCard vor und wird diese nebeneinander wie folgt zur Abstimmung bringen:
Zentrale Organisations-
und Vertriebsaufgaben der flexGolfCard sollen entweder durch eine neu zu
gründende an den Verband angebundene Gesellschaft (Modell 1) oder eine auf die
neuen Aufgaben ausgerichtete VcG (Modell 2) wahrgenommen werden.
Organisation über eine neue Gesellschaft
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Organisation über neu ausgerichtete VcG
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5. Ausweiskennzeichnung (Antrag 5 des DGV)
Die in Ziffer 16. Abs.
6 Satz 2 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR, Fassung: 28.11.2013)
geregelte „freiwillige Ausweiskennzeichnung“ (Kennzeichnung der Regionalität
der Mitgliederstruktur des Clubs und der Spielrechte der Golfspieler durch
Hologramme) wird mit Wirkung ab Ausweisjahr 2016 unter Zustimmung des
Länderrats ersatzlos gestrichen.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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Der G&LC
Bergkramerhof hat nach Ansicht des BWGV zwei sich wiedersprechende Anträge zum
Verbandstag formuliert. Einerseits votiert er unter 3. flexGolfCard dafür, dass
das bisherige Ausweissystem (dieses sieht verschiedene Kennzeichnungen vor)
beibehalten soll. Andererseits votiert er unter 4. dafür, dass die freiwillige
Ausweiskennzeichnung entfallen soll.
Indem der G&LC
Bergkramerhof also mitteilt, dass er den Wegfall der Kennzeichnung befürwortet,
wird er für den Antrag des DGV stimmen. Der Club hat folglich keinen
weitergehenden Antrag gegenüber dem DGV-Antrag gestellt. Sollte der Antrag des
DGV mehrheitlich abgelehnt werden, bleibt es bei der bisherigen
Ausweiskennzeichnung.
6. Aufwertung
DGV-Ausweis (Antrag 6 des DGV)
DGV-Mitglieder sollen
die Möglichkeit erhalten, sich auf dem DGV-Ausweis individuell besser
darzustellen und damit die eigene Position im regionalen Golfmarkt
verdeutlichen können (z.B. eigenes Logo auf einer Ausweisseite).
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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7. Anträge
des Drei Thermen Golfresorts – Heinz Wolters Golfsportanlagen Bad Bellingen
sowie des G&LC Bergkramerhof auf Änderung der Satzung des DGV im §17
(Verbandstag), Ziff 4. und 5.
§ 17, 4. Jedes
ordentliche Mitglied mit Spielbetrieb hat zwei Stimmen. Ordentliche Mitglieder
ohne Spielbetrieb haben eine Stimme. Haben zwei oder mehr ordentliche
Mitglieder Rechte an demselben Golfplatz, hat jedes von ihnen eine Stimme.
Weiteres regeln die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien. Jeder Landesgolfverband
hat zwei Stimmen (bisher: „zehn Stimmen). Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und
außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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§ 17.5. Das Stimmrecht
eines DGV-Mitglieds kann nicht (mehr) übertragen
werden (die bisherige Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied, ob LGV oder
Club, bis zu 12 Stimmen anderer Mitglieder übernehmen kann).
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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8. Anträge
des GC Königsbrunn
1. Ausgabe
eines einheitlichen Ausweises für alle Mitglieder einschließlich VCG bereits im
Jahr 2015 und Ablehnung einer flexGolfCard
Der zweite Teil des
Antrages (Ablehnung der flexGolfCard) ist nach Ansicht des BWGV obsolet, da im
DGV-Antrag unter 3. darüber Beschluss gefasst wird.
Abgestimmt werden müsste darüber, ob bereits im Jahre
2015 ein einheitlicher Ausweis für alle DGV-Mitglieder einschließlich der VcG
ausgegeben werden soll.
Zustimmung (ja)
|
Ablehnung (nein)
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2. Aussetzen
und Abschaffung der Pufferzonenanpassung (CBA = Computed-Buffer-Adjustment) bereits
2015
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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3. Aendern
der Vorgabe- und Spielbestimmungen bereits 2015 mit neuer Vorgabeklasse 5 von
DGV-Stammvorgabe -24,0 bis -36,0 und Vorgabenklasse 4 von DGV-Stammvorgabe
-18,5 bis -23,9; Streichen der Pufferzone in Vorgabenklasse 5 und keine
Herabsetzung in Vorgabenklasse 5.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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9. Weitere
Anträge des G&LC Bergkramerhof zu VcG
Der Club möchte die VcG
derart umstrukturieren, dass diese die „freien Ausweiskontingente“ der
Mitglieder vermarkten soll. Der Gewinn der VcG soll ausdrücklich nicht der
Verbandsführung überlassen werden. In der Folge stünden dann bspw. auch die
Mittel für „Abschlag Schule“ nicht mehr zur Verfügung.
1. Die
vermarktete Mitgliedschaft soll für den sogenannten „clubfreien“ Golfer oder
Wenigspieler mindestens € 300,- kosten.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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2. Die
Erlöse werden verteilt nach dem Verhältnis der an die VcG abgelieferten
Kontingente nach Abzug der Vermittlungsprovision für die VcG.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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3. Die
VcG erhält eine Vermittlungsprovision von 50€ je vermarktetem Ausweis.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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4. Ein
Expertenteam erarbeitet für den Verbandstag 2015 ein Konzept für die so neu
strukturierte VcG, sowie Vorschläge zur Eindämmung/Beendigung der
Billigangebote. Zudem soll das Expertenteam die Vorschläge zu den Ziff. 9.1.
bis 9.3. überprüfen und ggfs. eigene Vorschläge unterbreiten.
Zustimmung (ja)
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Ablehnung (nein)
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Name
des Vertretungsberechtigten, der dem BWGV die Weisung erteilt:
Vorname, Name:
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