18 Fragen zum Antrag auf Bildung eines Transparenz-Ausschusses



18 Fragen zum Antrag auf Bildung eines Transparenz-Ausschusses

Konzentration der Fragen auf 3 Themenkomplexe:
Marktdaten, Golfsport, Vertragsbeziehungen

Keine Fragen, die aus Satzungen, Ordnungen und öffentlich zugänglichen Dokumenten beantwortet werden können (damit nicht der Vorwurf kommt: „Das kann doch jeder nachlesen, das ist ja doch schon völlig transparent, dafür bauchen wir doch keinen Transparenz-Ausschuss“)


I. Marktdaten:

1.      Wie hoch ist unter den 640.181 organisierten Golfspielern (Stand lt. DGV-Jahrespressekonferenz im Januar 216) die Anzahl der
§        Vollzahlenden Mitglieder?
§        Zweitmitglieder?
§        passiven Mitglieder?
§        direkt von den Clubs gewonnenen Fernmitglieder?
§        über Ausweishändler vermittelten Fern- und Gastmitglieder?
§        von vormaligen Vollmitgliedschaften in Fern- und Gastmitgliedschaften gewechselten Mitglieder?

2.      Wie hoch ist die Zahl der beim DGV registrierten Golfspieler zum Stichtag 15. April 2016? Welches sind die Gründe für den Rückgang der Zahl der organisierten Golfer zwischen dem Stand vom Januar 2016 und dem aktuellen Stand zur Mitte April 2016? Wo bleibt das im Programm 2018 des DGV versprochene „Managementtool, das die Bedürfnisse gerade der Neugolfer in den ersten Jahren für die Golfanlage individuell transparent macht“?
3.      Warum wurde die versprochene „Zurverfügungstellung aller für den Betrieb der Golfanlagen wichtigen Marktdaten durch den Verband durch Etablierung eines DGV-Serviceportals, das relevante Materialien für die Golfanlagenführung (nur einen Klick entfernt) nutzbar macht“ (Zitat aus dem schon im Februar 2014 herausgegebenen DGV-Programm 2018, Seite 15) bisher immer noch nicht in die Tat umgesetzt? Wie seht die konkrete Zeitplanung für die Realisierung dieses Portals aus?


II. Golfsport
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4.      Welche messbaren Leistungs- und Ergebnis-Komponenten sind in den Verträgen des DGV mit seinen Trainern enthalten? Welche konkreten vertraglichen Regelungen mit Trainern bestehen im Hinblick auf Vergütung und Kündbarkeit in Abhängigkeit von erreichten Ergebnissen der betreuten Golfsportler?

5.      Welche Zusagen waren im BidBook zur Bewerbung um die Austragung des Ryder Cups 2022 enthalten? Wann wird das BidBook den Mitgliedern des DGV zur Verfügung gestellt?

6.      Welche Gesamtkosten sind für die Ryder-Cup-Bewerbung 2022 entstanden, aufgeschlüsselt nach den Kosten, die beim DGV, bei der VcG und bei der Ryder-Cup Deutschland GmbH angefallen sind?

7.      Wer hat für die Ryder-Cup-Bewerbung 2022 Geldleistungen erhalten und in welcher Höhe? Welche Vergütung hat die Agentur  CAA Sports GmbH (M. Kaussler) für welche Leistungen erhalten? Welche Vergütungen haben vom DGV in Organe der RCD GmbH entsandte Vertreter erhalten?

8.      In welcher Höhe sind die jährlichen Defizite der Ryder Cup Deutschland GmbH in den vergangenen Jahren aus Mitteln des DGV und in welcher Höhe aus Mitteln der VcG finanziert worden?


III. Vertragsbeziehungen

9.     Welche Verträge bestehen im Innenverhältnis zwischen dem DGV und seiner Wirtschaftstochter DGS?

10. Wie sehen die Sponsorenverträge mit den 2 Haupt-, 7 Premium- und 14 Co-Sponsoren des DGV aus? Wie hoch ist die Summe der durch die DGS generierten Einnahmen aus den momentan 23 Sponsorenverträgen? Wozu werden diese Mittel im Einzelnen eingesetzt? Welche Empfänger erhalten Gelder in welcher Höhe?

11. Wie hoch sind die Ausgaben für Sportler-Bekleidung im Budget des DGV 2016? Um wieviel Euro wurde das Bekleidungs-Budget durch die Einbindung eines Bekleidungs-Sponsors (Kuhn Maßkonfektion) reduziert?

12. Welche Rechte hat die DGO (Deutsche Golf Online GmbH) in Bezug auf die Internetseite www.golf.de? Welche Rechte  hat der DGV?

13. Welche Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem DGV und der DGO bezüglich der Übertragung und Verarbeitung von Daten der Mitglieder des DGV bzw. deren Mitglieder/Spielberechtigten im Zusammenhang mit dem DGV-Intranet?

14. Welche vertraglichen Verpflichtungen des DGV bestehen gegenüber der DGO im Hinblick darauf, dass auf der Internetseite des DGV (z.B. durch den golf.de Shop, durch Werbung für das Golf House) Werbung für Off-Course-Angebote gemacht wird, die in direktem Wettbewerb zu On-Course-Angeboten der Mitglieder des DGV stehen?

15. In welcher Weise berücksichtigt das Präsidium des DGV beim Abschluss von Verträgen mit Dritten bzw. bei den Vorgaben für den Abschluss von Verträgen durch die DGS, die VcG und die DGO die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder des DGV? In welcher Weise werden die erkennbaren Interessenkonflikte zu Gunsten der Mitglieder des DGV gelöst?

16. Wie sehen die Verträge des DGV mit der Agentur Serviceplan aus? Welche konkreten Zielvorgaben für die Gewinnung einer bestimmten Zahl von Neugolfern sind in dem Vertragswerk enthalten? Welche Regelungen wurden im Hinblick auf das Reporting der Agentur gegenüber dem DGV und seinen Mitgliedern getroffen?

17. Wie ist das konkrete Kosten-Nutzen-Verhältnis der Aufwendungen für die DGV-Aktion „Golf. Mitten ins Glück“?

18. Wie sehen die Verträge des DGV mit dem ehrenamtlichen Präsidenten und seinem ehrenamtlichen Stellvertreter aus? Für welche „über das mit einem Ehrenamt üblicherweise verbundene Engagement deutlich hinausgehenden“ (§ 10, Abs. 3 der DGV-Satzung) konkreten Tätigkeiten wurden dem Präsidenten und dem stellvertretenden Präsidenten im Wirtschaftsjahr 2015 Aufwandsvergütungen gezahlt und in welcher Höhe?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weichselgartner

Golfclub München Valley e.V.

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