18 Fragen zum Antrag auf Bildung
eines Transparenz-Ausschusses
Konzentration der
Fragen auf 3 Themenkomplexe:
Marktdaten,
Golfsport, Vertragsbeziehungen
Keine Fragen, die aus Satzungen, Ordnungen und
öffentlich zugänglichen Dokumenten beantwortet werden können (damit nicht der
Vorwurf kommt: „Das kann doch jeder nachlesen, das ist ja
doch schon völlig transparent, dafür bauchen wir doch keinen Transparenz-Ausschuss“)
I. Marktdaten:
1.
Wie hoch
ist unter den 640.181 organisierten Golfspielern (Stand lt.
DGV-Jahrespressekonferenz im Januar 216) die Anzahl der
§
Vollzahlenden
Mitglieder?
§
Zweitmitglieder?
§
passiven
Mitglieder?
§
direkt
von den Clubs gewonnenen Fernmitglieder?
§
über
Ausweishändler vermittelten Fern- und Gastmitglieder?
§
von
vormaligen Vollmitgliedschaften in Fern- und Gastmitgliedschaften gewechselten
Mitglieder?
2. Wie hoch ist die Zahl der beim DGV
registrierten Golfspieler zum Stichtag 15. April 2016? Welches sind die Gründe
für den Rückgang der Zahl der organisierten Golfer zwischen dem Stand vom
Januar 2016 und dem aktuellen Stand zur Mitte April 2016? Wo bleibt das im
Programm 2018 des DGV versprochene „Managementtool,
das die Bedürfnisse gerade der Neugolfer in den ersten Jahren für die
Golfanlage individuell transparent macht“?
3.
Warum
wurde die versprochene „Zurverfügungstellung
aller für den Betrieb der Golfanlagen wichtigen Marktdaten durch den Verband
durch Etablierung eines DGV-Serviceportals, das relevante Materialien für
die Golfanlagenführung (nur einen Klick entfernt) nutzbar macht“ (Zitat
aus dem schon im Februar 2014 herausgegebenen DGV-Programm 2018, Seite 15)
bisher immer noch nicht in die Tat umgesetzt? Wie seht die konkrete Zeitplanung
für die Realisierung dieses Portals aus?
II. Golfsport
>
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4.
Welche
messbaren Leistungs- und Ergebnis-Komponenten sind in den Verträgen des DGV mit
seinen Trainern enthalten? Welche konkreten vertraglichen Regelungen mit
Trainern bestehen im Hinblick auf Vergütung und Kündbarkeit in Abhängigkeit von
erreichten Ergebnissen der betreuten Golfsportler?
5.
Welche
Zusagen waren im BidBook zur Bewerbung um die Austragung des Ryder Cups 2022
enthalten? Wann wird das BidBook den Mitgliedern des DGV zur Verfügung
gestellt?
6.
Welche
Gesamtkosten sind für die Ryder-Cup-Bewerbung 2022 entstanden, aufgeschlüsselt
nach den Kosten, die beim DGV, bei der VcG und bei der Ryder-Cup Deutschland
GmbH angefallen sind?
7.
Wer hat
für die Ryder-Cup-Bewerbung 2022 Geldleistungen erhalten und in welcher Höhe?
Welche Vergütung hat die Agentur CAA
Sports GmbH (M. Kaussler) für welche Leistungen erhalten? Welche Vergütungen
haben vom DGV in Organe der RCD GmbH entsandte Vertreter erhalten?
8.
In
welcher Höhe sind die jährlichen Defizite der Ryder Cup Deutschland GmbH in den
vergangenen Jahren aus Mitteln des DGV und in welcher Höhe aus Mitteln der VcG
finanziert worden?
III. Vertragsbeziehungen
9.
Welche
Verträge bestehen im Innenverhältnis zwischen dem DGV und seiner Wirtschaftstochter
DGS?
10. Wie sehen die Sponsorenverträge mit den 2
Haupt-, 7 Premium- und 14 Co-Sponsoren des DGV aus? Wie hoch ist die Summe der
durch die DGS generierten Einnahmen aus den momentan 23 Sponsorenverträgen?
Wozu werden diese Mittel im Einzelnen eingesetzt? Welche Empfänger erhalten
Gelder in welcher Höhe?
11. Wie hoch sind die Ausgaben für
Sportler-Bekleidung im Budget des DGV 2016? Um wieviel Euro wurde das
Bekleidungs-Budget durch die Einbindung eines Bekleidungs-Sponsors (Kuhn
Maßkonfektion) reduziert?
12. Welche Rechte hat die DGO (Deutsche Golf
Online GmbH) in Bezug auf die Internetseite www.golf.de? Welche Rechte hat der DGV?
13. Welche Rechte und Pflichten bestehen zwischen
dem DGV und der DGO bezüglich der Übertragung und Verarbeitung von Daten der
Mitglieder des DGV bzw. deren Mitglieder/Spielberechtigten im Zusammenhang mit
dem DGV-Intranet?
14. Welche vertraglichen Verpflichtungen des DGV
bestehen gegenüber der DGO im Hinblick darauf, dass auf der Internetseite des
DGV (z.B. durch den golf.de Shop, durch Werbung für das Golf House) Werbung für
Off-Course-Angebote gemacht wird, die in direktem Wettbewerb zu
On-Course-Angeboten der Mitglieder des DGV stehen?
15. In welcher Weise berücksichtigt das Präsidium
des DGV beim Abschluss von Verträgen mit Dritten bzw. bei den Vorgaben für den
Abschluss von Verträgen durch die DGS, die VcG und die DGO die wirtschaftlichen
Interessen der Mitglieder des DGV? In welcher Weise werden die erkennbaren
Interessenkonflikte zu Gunsten der Mitglieder des DGV gelöst?
16. Wie sehen die Verträge des DGV mit der
Agentur Serviceplan aus? Welche konkreten Zielvorgaben für die Gewinnung einer
bestimmten Zahl von Neugolfern sind in dem Vertragswerk enthalten? Welche
Regelungen wurden im Hinblick auf das Reporting der Agentur gegenüber dem DGV
und seinen Mitgliedern getroffen?
17. Wie ist das konkrete Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Aufwendungen für die DGV-Aktion „Golf. Mitten ins Glück“?
18. Wie sehen die Verträge des DGV mit dem
ehrenamtlichen Präsidenten und seinem ehrenamtlichen Stellvertreter aus? Für
welche „über das mit einem Ehrenamt
üblicherweise verbundene Engagement deutlich hinausgehenden“ (§ 10, Abs. 3
der DGV-Satzung) konkreten Tätigkeiten wurden dem Präsidenten und dem
stellvertretenden Präsidenten im Wirtschaftsjahr 2015 Aufwandsvergütungen
gezahlt und in welcher Höhe?
Mit
freundlichen Grüßen
Michael
Weichselgartner
Golfclub
München Valley e.V.
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