„Aufruf
zur Verbandsdemokratie“: Sturm im Wasserglas, Zwergen-Aufstand?
(10.12.2015) Ein konstruktiver Vorschlag zur Änderung der Abstimmungs-Strukturen
beim DGV-Verbandstag.
Aus dem Rundbrief von Michael Weichselgartner (Präsident GC Valley e.V.)
vom 10.12.2015 an Mitglieder des Deutschen Golf Verbandes:
1. „Leider ist die Struktur des Verbandes derart verkrustet, dass
wir........ keine Veränderungen gegen die Stimmenmacht der Landesverbände bei
Entscheidungen herbeiführen können.“
2. „Man fragt sich, warum haben die Landesverbände überhaupt ein
Stimmrecht.“
Die Antworten darauf sind sehr einfach:
Zu 2.: Das Stimmrecht der LGV ist in § 17, Abs. 4 und 5 der Satzung des DGV
geregelt.
Zu 1: Man stelle zum kommenden Verbandstag des DGV einen Antrag auf zwei
Satzungsänderungen. Und zwar wie folgt:
1. Der § 17, Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Jeder Landesgolfverband hat zwei Stimmen.
(bisher: 10)
2. Der § 17, Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Das Stimmrecht kann auch durch ein anderes
bevollmächtigtes, ordentliches Mitglied ausgeübt werden.
(bisher: oder einen bevollmächtigten Landesgolfverband) Ein ordentliches
Mitglied kann in Vertretung nur bis zu zwölf Stimmen anderer Mitglieder
übernehmen. (bisher: sowie ein Landesgolfverband)
Zur Satzungsänderung benötigen Sie eine ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
Die LGV haben zusammen 120 eigene und bis zu 144 ihnen übertragene Stimmen,
also zusammen maximal 264 Stimmen. Für eine ¾ Mehrheit brauchen Sie mithin mehr
als 792 Stimmen.
Beschaffen Sie also aus dem Kreis der ordentlichen DGV-Mitglieder 800
Stimmen für die dargelegten Satzungsänderungen!
Dann haben Sie die "Verkrustung" gelöst.
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